26 Apr. EU-Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und neun weitere Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die EU-Richtlinie zu Saisonarbeitnehmern aus Drittstaaten eingeleitet. Hierbei geht es jedoch nicht, wie verschiedentlich berichtet, um Missstände in Saisonbetrieben, sondern um die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 2014/36/EU. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedsstaaten haben nun 2 Monate Zeit, um die Beanstandungen der EU-Kommissin auszuräumen. Es bleibt abzuwarten, wie der weitere Verfahrensgang danach aussehen wird, das heißt, ob die Vorwürfe entkräftet werden können oder ob die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren nach Stellungnahme weiter vorantreiben wird.