Über uns

Wer sind wir?

Der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer, die zeitweise oder ständig fremde Arbeitskräfte beschäftigen. Er wurde am 13.12.1991 gegründet und ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Magdeburg. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

Der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt ist Mitglied im Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) mit Sitz in Berlin, sowie in den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden Sachsen-Anhalt e.V. (AWSA) in Magdeburg und arbeitet vor Ort eng insbesondere bei agrarpolitischen Themen mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden und Fachverbänden, dem Landjugendverband und dem Landfrauenverband zusammen.

Was wollen wir?

Angesichts der großen Herausforderungen und Umwälzungen, die die Agrarwirtschaft momentan und in Zukunft zu bewältigen hat, besteht mehr denn je die Notwendigkeit, den Arbeitsmarkt sowie die Beschäftigungs- und Sozialpolitik aktiv zu begleiten und mitzubestimmen sowie lenkend und ordnend das Tarifwesen für die Beschäftigungsverhältnisse im agrarischen Sektor zu gestalten.

Daher ist es Aufgabe des Arbeitgeberverbandes, in Abwägung der objektiven Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, unter Berücksichtigung der Löhne und der Arbeitsbedingungen in der gesamten Wirtschaft und unter wesentlicher Würdigung der besonderen Produktionsbedingungen und wirtschaftlichen Lage im agrarischen Bereich zusammen mit der zuständigen Gewerkschaft tragbare Kompromisse hinsichtlich eines „gerechten Lohnes“ und ausgewogener Arbeitsbedingungen zu erarbeiten.

Mehr denn je sind die Betriebe auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen und befinden sich in harter Konkurrenz mit finanzkräftigen anderen Wirtschaftsbranchen.

Die Ausbildungsberufe im land- und forstwirtschaftlichen Bereich müssen attraktiv bleiben und der jungen Generation müssen Zukunftsperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.

In diesem Sinne ist der Arbeitgeberverband nach besten Kräften für die Arbeitgeber im agrarischen Bereich tätig.

Was tun wir?

Mit aktuellem Wissen in arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Fragen stehen wir unseren Mitgliedern zur Seite. Wir unterstützen die Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft mit praxisrelevanten Informationen, konkreten Serviceleistungen und moderner Tarifpolitik.

Im engeren Aufgabenbereich sind dies insbesondere:

  • Individuelle Beratung in arbeitsrechtlichen sowie tarifrechtlichen Angelegenheiten inklusive der Anfertigung betriebsangepasster Verträge und Regelungen;
  • Schlichtung von Streitfällen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern;
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit der Betriebsvertretung bzw. der Gewerkschaft;
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten/Landesarbeitsgerichten;
  • Die Bereitstellung von Information durch Rundschreiben über die jeweils wichtigsten Regelungen im Lohnsteuer-, und Sozialrecht sowie im Arbeits- und Tarifrecht und die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung.

Darüber hinaus nehmen wir das Vorschlagsrecht für die Wahl der Arbeitgebervertreter in die Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ((SVLFG), der allgemeinen Ortskrankenkasse, der Arbeitsagenturen in der Regionaldirektion der BA Sachsen – Anhalt -Thüringen sowie der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und der Deutschen Rentenversicherung Bund wahr. Das erfolgt ebenso bei der Benennung von ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Arbeitgeber für die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Sozialgerichte und zum Landessozialgericht sowie zum Finanzgericht Sachsen-Anhalt.

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Vorteile Ihrer Mitgliedschaft

Mit aktuellem Wissen in arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Fragen stehen wir unseren Mitgliedern zur Seite. Wir unterstützen Sie mit praxisrelevanten Informationen, konkreten Service Leistungen und moderner Tarifpolitik.

Im engeren Aufgabenbereich...

  • nehmen wir insbesondere Ordnungsfunktion durch den Abschluss von Tarifverträgen für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wahr;
  • stellen unseren Mitgliedern benötigte Tarifverträge zur Verfügung;
  • beraten in sozialrechtlichen sowie arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten;
  • schlichten Streitfälle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern;
  • verhandeln mit der Betriebsvertretungen bzw. der Gewerkschaft;
  • vertreten vor den Arbeitsgerichten/Landesarbeitsgerichten;
  • informieren durch Rundschreiben über die jeweils wichtigsten Regelungen im Lohnsteuer- und Sozialrecht sowie im Arbeits- und Tarifrecht und über die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung

Ihre Antragsunterlagen

Dokumente für Ihre Mitgliedschaft und ergänzende Mitgliederinformation zum Herunterladen und Ausdrucken

Der ständige Kontakt zu unseren Mitgliedern ist uns wichtig.

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