Zweck und Aufgaben
(Auszug aus der Satzung)
(Auszug aus der Satzung)
Zweck des Arbeitgeberverbandes ist es, die arbeitspolitischen, die sozialpolitischen – insbesondere die tarifpolitischen – sowie die arbeits- und sozialrechtlichen Interessen seiner Mitglieder zu wahren und zu vertreten.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist möglich. Der Verband kann mit anderen Verbänden und Organisationen, welche die gleichen oder ähnliche Aufgaben haben, zusammenarbeiten.
Er kann die Mitgliedschaft bei solchen Verbänden und Organisationen erwerben.
Zur Darstellung der PDF-Datei benötigen Sie das Programm »Adobe Acrobat Reader«. Diese Software können Sie kostenlos auf der Internetseite »www.adobe.de« herunterladen und anschließend installieren.
Klicken Sie auf den nachfolgenden Link und folgen Sie den Installationsanweisungen des Herstellers.