17 Nov Bundesempfehlung Landwirtschaft 2022
Am 20. Oktober 2022 haben der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Tarifvertragsparteien die sogenannte Bundesempfehlung Landwirtschaft geschlossen, deren Inhalte nun in den regionalen Verbänden umzusetzen sind.
Mit der Bundesempfehlung wird eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Lohnstrukturen der Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft angestrebt. Beabsichtigt ist, mit dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages die Lohngruppen so zu gestalten, dass eine angemessene Differenz zum Mindestlohn gegeben ist. Über den Termin der Tarifverhandlungen können derzeit noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Allerdings besteht seitens des LuFAGV Sachsen-Anhalt die Absicht, zügig in konkrete Verhandlungen zu einem Tarifvertrag für Sachsen-Anhalt einzutreten.
Für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes, ab dem fünften Beschäftigungsmonat ist eine Vergütung von 12,50 Euro brutto je Arbeitsstsunde zu leisten. Facharbeiter erhalten mindestens 14,50 Euro brutto je Arbeitsstunde und Meister mindestens 16,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten im Dezember eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie, die für Vollzeitarbeitnehmer 350 Euro beträgt.