Wissenswertes

Grundsätzliches

 

Langfristige Ziele ansteuern

Angesichts der großen Herausforderungen und Umwälzungen, die die Agrarwirtschaft momentan und in Zukunft zu bewältigen hat, besteht mehr denn je die Notwendigkeit, den Arbeitsmarkt sowie die Beschäftigungs- und Sozialpolitik aktiv zu begleiten und mitzubestimmen sowie lenkend und ordnend das Tarifwesen für die Beschäftigungsverhältnisse im agrarischen Sektor zu gestalten. Dies gilt auch und insbesondere angesichts der Einführung gesetzlicher Mindestlöhne.

Künftig werden die Betriebe noch mehr als bisher auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen sein. Daher gilt es sowohl der Fachkräftesicherung als auch dem zeitweiligen bzw. dauerhaftem Einsatz ausländischer Arbeitskräfte verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen und weitere Aktivitäten zu entwickeln.

Die zukünftige Entwicklung aktiv mitgestalten!

Die Abwanderung der am besten qualifizierten Mitarbeiter muss vermieden werden. Deshalb ist es auch weiterhin Aufgabe des Arbeitgeberverbandes, in Abwägung der objektiven Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und unter Berücksichtigung der Löhne und der Arbeitsbedingungen in der gesamten Wirtschaft zusammen mit der zuständigen Gewerkschaft tragbare Kompromisse hinsichtlich eines „gerechten Lohnes“ und ausgewogener Arbeitsbedingungen zu erarbeiten.

Dies muss unter Würdigung der Produktionsbedingungen und der wirtschaftlichen Lage im agrarischen Bereich geschehen.

In diesem Sinne ist der Arbeitgeberverband nach besten
Kräften für die Arbeitgeber im agrarischen Bereich tätig.

 

Umfassende Aufgaben

Der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband ist in Sachsen-Anhalt die auf Arbeitgeberseite zuständige Tarifvertragspartei im Bereich Land- und Forstwirtschaft und im Weinbau. Unsere Aufgaben als Arbeitgeberverband bestehen vorrangig darin, die arbeitspolitischen, die sozialpolitischen sowie die arbeits- und sozialrechtlichen Interessen unserer Mitglieder zu wahren und zu vertreten.

Dies betrifft insbesondere:

  • die Wahrnehmung der Tarifautonomie und aktive Gestaltung der Lohnpolitik über Tarifverhandlungen und Tarifabschlüsse
  • die gezielte Einflussnahme auf die arbeits- und sozialpolitische Gesetzgebung über unsere Gremien
  • die Zusammenfassung von Arbeitgeberinteressen in ordnungs- und gesellschaftspolitischen Fragen, wie z.B. betriebliche Altersvorsorge, Arbeitskräftebeschaffung, Arbeitssicherung und Arbeitsmarktpolitik sowie die Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • die Interessenvertretung gegenüber Parlamenten, Behörden (Arbeitsagenturen), Trägern der Sozialversicherung und Gewerkschaften sowie im sozialen Dialog auf EU-Ebene

Neben unseren originären Aufgaben sind wir im weiteren Aufgabenbereich zuständig für:

  • die Wahrnehmung des Vorschlagsrechts für die Wahl der Arbeitgebervertreter in die Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (LBG, LAK, LKK) Mittel- und Ostdeutschland, der allgemeinen Ortskrankenkasse, der Arbeitsagenturen und der Regionaldirektion der BA Sachsen – Anhalt -Thüringen sowie der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und der Deutschen Rentenversicherung Bund;
  • die Benennung von ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Arbeitgeber für die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Sozialgerichte und zum Landessozialgericht;
  • die Abgabe von Stellungnahmen zu einschlägigen Gesetzesvorhaben auf Landes- bzw. Bundesebene und zu Richtlinienentwürfen auf der Ebene der europäischen Union;
  • die Teilnahme und Mitgestaltung bei Tarifverhandlungen auf Bundesebene;
  • die Mitwirkung im Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und den AWSA Sachsen-Anhalt.

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Vorteile Ihrer Mitgliedschaft

Mit aktuellem Wissen in arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Fragen stehen wir unseren Mitgliedern zur Seite. Wir unterstützen Sie mit praxisrelevanten Informationen, konkreten Service Leistungen und moderner Tarifpolitik.

Im engeren Aufgabenbereich...

  • nehmen wir insbesondere Ordnungsfunktion durch den Abschluss von Tarifverträgen für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wahr;
  • stellen unseren Mitgliedern benötigte Tarifverträge zur Verfügung;
  • beraten in sozialrechtlichen sowie arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten;
  • schlichten Streitfälle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern;
  • verhandeln mit der Betriebsvertretungen bzw. der Gewerkschaft;
  • vertreten vor den Arbeitsgerichten/Landesarbeitsgerichten;
  • informieren durch Rundschreiben über die jeweils wichtigsten Regelungen im Lohnsteuer- und Sozialrecht sowie im Arbeits- und Tarifrecht und über die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung

Ihre Antragsunterlagen

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Der ständige Kontakt zu unseren Mitgliedern ist uns wichtig.

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