09 Juli Tarifabschluss in der Land- und Forstwirtschaft für 2026, 2027 und 2028
Nach mehreren Verhandlungsrunden mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) konnten die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände der fünf neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsam die Entgelttarifverhandlungen zum Abschluss bringen. Die neuen Entgelttarifverträge wurden von den zuständigen Gremien unterzeichnet und sind in allen fünf neuen Bundesländern gleich.
Inhalte des Tarifabschlusses
- Anpassung der Löhne und Gehälter: Die Entgelte für die Beschäftigten erhöhen sich entsprechend der Bundesempfehlung, die der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) mit der IG BAU als Tarifpartner abgeschlossen hat. Die Anpassungen erfolgen zum 1. Mai 2026, 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028 um jeweils 3,3 %.
- Anpassung der Ausbildungsvergütungen: Die Vergütungen der Auszubildenen erhöhen sich jeweils mit Beginn des Ausbildungsjahres (i.d.R. zum 01.08.2026, 01.08.2027 und 01.08.2028) und gelten bis zum Ende des Ausbildungsjahres. Somit ist es erfolgreich gelungen, einen verlässlichen Zeitraum der Vergütungsanpassung ohne Änderungen während des laufenden Ausbildungsjahres zu schaffen und dadurch Bürokratie in diesem Bereich abzubauen. Die Vergütungen steigen moderat zum 1. August 2026.
- Laufzeit der Verträge: Die Tarifverträge treten rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und können mit einer Frist von drei Monaten, frühestens jedoch zum 30.09.2028, gekündigt werden.
Die Arbeitgeberverbände Ost sehen in dem Tarifabschluss – unter dem vom Gesetzgeber getriebenen Mindestlohn – einen sachlichen, ausgewogenen und zukunftsorientierten Kompromiss, der den aktuellen Rahmenbedingungen in vielen Regionen zurzeit nur schwer gerecht wird, sind sich die Präsidenten der ostdeutschen Arbeitgeberverbände, Lutz Eimecke aus Sachsen, Albrecht von Bodenhausen aus Sachsen-Anhalt, Hans-Christian Daniels aus Brandenburg, Uwe Kühne aus Thüringen sowie Marco Gemballa aus Mecklenburg-Vorpommern einig. Dennoch bieten die getroffenen Regelungen den Betrieben in Ostdeutschland Planungssicherheit und berücksichtigen die Belange der Beschäftigten einschließlich der Auszubildenen.
Lutz Eimecke (Sprecher der Arbeitgeberseite): „Es waren – in der stark angespannten Situation in unserer Branche – schwierige Verhandlungen mit dem Tarifpartner. Und es wurde mehr als deutlich, dass das gemeinsame Auftreten mit meinen Kollegen in den anderen vier Bundenländern als einheitlicher Tarifpartner die erforderliche Stärke zum Ausdruck gebracht hat, um dieses Ergebnis zu erzielen. Zufriedenheit über das Ergebnis sieht angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage in den Betrieben anders aus.“
Die Arbeitgeberverbände bleiben dennoch auch in Zukunft bereit, im Dialog mit dem Sozialpartner pragmatische Lösungen zu erarbeiten, ohne dass der Gesetzgeber über den gesetzlichen Mindestlohn die Tarifautonomie „aushebelt“.