21 Mai Empörung und Unverständnis über Scholz-Forderung nach 15 Euro Mindestlohn
Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband empört über Forderung des Bundeskanzlers nach schrittweiser Mindestlohnanhebung auf 15 Euro
Die von Bundeskanzler Olaf Scholz in der vergangenen Woche gegenüber dem Magazin „Stern“ geäußerte Forderung nach einem Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde hat beim Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.V. (LuFAGV) Empörung und Unverständnis ausgelöst.
Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland hatte sich die Politik auf die Mindestlohnkommission verständigt. Diese ständige unabhängige Kommission, in der die Sozialpartner mit je drei stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, war in der Vergangenheit für die Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes zuständig. Nachdem bereits zum 1. Oktober 2022 der Mindestlohn ohne die Beteiligung der Mindestlohnkommission per Gesetz auf 12,00 Euro angehoben worden war, setzte das Expertengremium seine Arbeit fort und legte den gesetzlichen Mindestlohn für das Jahr 2024 auf 12,41 Euro und für das Jahr 2025 auf 12,82 Euro fest.
Der LuFAGV sehe keinerlei Veranlassung hieran zu rütteln; die jetzige erneute Einmischung der Politik dränge die Tarifautonomie zurück und sei aus Sicht des LuFAGV nur mit Wahlkampftaktik zu erklären, so der Vorsitzende des LuFAGV, Albrecht von Bodenhausen. Er führt aus, dass die arbeitsintensiven Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere im Obst- und Gemüsebau, sich erneut verteuern würden, wodurch eine weitere, die Existenz von einheimischen Betrieben gefährdende, Abwanderung dieser Produktionszweige ins europäische und nichteuropäische Ausland zu erwarten sei.
In Zahlen ausgedrückt würde eine Anhebung des Mindestlohnes von 12,82 Euro auf 15,00 Euro eine Erhöhung um rund 17 % bedeuten. Hinzu käme, dass mit der Mindestlohnanhebung z.B. auch das Bürgergeld angehoben werden müsse, so von Bodenhausen weiter. Die Politik erscheine zudem insoweit unglaubwürdig, als die Mindestlohnkommission ebenfalls finanziert werden müsse. Die jetzige Handhabung der politischen Verantwortlichen führe die Mindestlohnkommission ad absurdum. Diese Kosten könnten dementsprechend auch eingespart werden, gibt von Bodenhausen zu bedenken.