Die Regelung für Kost und Logis für Saisonarbeitskräfte wurde nunmehr auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) unter der Rubrik Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz eingestellt. Danach ist eine Anrechnung von Kost und Logis auf den gesetzlichen Mindestlohn zulässig....
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