Mindestelohn und Tarifverhandlungen

Mindestelohn und Tarifverhandlungen

Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,00 €/Stunde. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns sollen jedoch weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erfolgen. Dies soll erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 der Fall sein.
Gegenwärtig verhandeln der Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) und die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG-BAU) auf Bundesebene. Eine Einigung in Form einer Bundesempfehlung als Vorlage der Tarifverhandlungen in den Bundesländern wird diskutiert. Über den weiteren Verlauf und über die Ergebnisse der Tarifverhandlungen werden wir informieren.
Mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz wurden zugleich Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs vorgenommen. Die Minijob-Entgeltgrenze wurde auf 520 € erhöht und dynamisch ausgestaltet. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) wurde von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.



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