25 März Bundesempfehlung Landwirtschaft 2026
Der Gesamtverband GLFA und die Gewerkschaft IG BAU haben nach drei Verhandlungsrunden eine gemeinsame Empfehlung für die Landwirtschaft (Bundesempfehlung 2026) beschlossen. Unqualifizierte Arbeitnehmer erhalten in den ersten 4 Monaten der Beschäftigung den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn sie mindestens 10 Wochen in Vollzeit arbeiten und nicht vorzeitig kündigen, bekommen sie zusätzlich 30 € pro Monat (Teilzeit anteilig). Ab dem 5. Monat erhalten die Beschäftigten den Mindestlohn plus 0,10 € pro Stunde. In den übrigen Entgeltgruppen steigen die Löhne um 3,3 % ab dem 01.05.2026 sowie jeweils um weitere 3,3 % zum 01.01.2027 und zum 01.01.2028. Vollzeitbeschäftigte erhalten spätestens im Juli 2026 eine Einmalzahlung von 300 €, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Die Vergütungen für Auszubildende und Praktikanten werden auf Länderebene geregelt. Die Bundesempfehlung hat eine Laufzet bis zum 30.09.2028.