Tarifabschluss in der Land- und Forstwirtschaft

Tarifabschluss in der Land- und Forstwirtschaft

Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände der Ost-Bundesländer haben nach Verhandlungen mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) eine Tarifeinigung erzielt. Der neue Entgelttarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und löst den bisherigen Vertrag vom 7. Februar 2023 ab.

Hervorzuheben ist insbesondere die Steigerung der Lehrlingsvergütung. Mit den neuen Ausbildungsvergütungen werden zukunftsweisende Rahmenbedingungen geschaffen, um dem drohenden Fachkräftemangel der Branche entgegenzuwirken.

Der jetzige Tarifabschluss entspricht der Bundesempfehlung des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) mit einer Lohnsteigerung um 3,9 % ab dem 1.1.2024 und um 3,8 % ab dem 1.1.2025. Der Tarifvertrag sieht eine zusätzliche Prämie für Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 vor, wenn sie ihren befristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende erfüllen und nicht vorzeitig beenden. Dadurch wird das Entgelt über das Niveau des gesetzlichen Mindestlohnes angehoben, um die Erfüllung attraktiver zu machen.

Der neue Entgelttarifvertrag gilt für zwei Jahre.